Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG)

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Energieeffizienzgesetz (EnEfG) 2023 Ihre Verpflichtungen und Chancen für eine nachhaltigere Zukunft

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG), das am 18. November 2023 in Kraft trat, bringt wichtige Neuerungen zur Förderung der Energieeffizienz in Unternehmen.
Es verpflichtet energieintensive Unternehmen, Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzurichten und Umsetzungspläne für Energiesparmaßnahmen zu erstellen.
Hier finden Sie die wichtigsten Punkte des EnEfG in leicht verständlicher Form zusammengefasst.

Welche relevanten Energie-Gesetze gibt es?

1. Energieeffizienzgesetz (EnEfG) 2023

  • Verpflichtung für Unternehmen Das Energieeffizienzgesetz gilt für Unternehmen, die mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen oder einen Jahresumsatz von über 50 Millionen Euro erwirtschaften.
  • Energieverbrauchsgrenze Unternehmen, die im Schnitt über 2,5 Gigawattstunden (GWh) Endenergie (Strom und Gas) pro Jahr verbrauchen, müssen ein Energieaudit durchführen und Energieeffizienzmaßnahmen ergreifen.

 

2. Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)

  • Verpflichtung für Unternehmen Großunternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern oder einem Umsatz von über 50 Millionen Euro sind verpflichtet, alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen.
  • Energieverbrauchsgrenze Es gibt keine spezifischen Schwellenwerte, aber das Gesetz zielt darauf ab, den gesamten Energieverbrauch (Strom und Gas) auf Einsparpotenziale zu überprüfen.

 

3. EU-Taxonomie-Verordnung

  • Verpflichtung für Unternehmen Kapitalmarktorientierte Unternehmen mit über 500 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro müssen die EU-Taxonomie-Richtlinien erfüllen, insbesondere zur Klassifizierung nachhaltiger Aktivitäten.
  • Energieverbrauchsgrenze Die Verordnung enthält keine spezifischen Grenzwerte für den Strom- oder Gasverbrauch, verlangt jedoch eine Bewertung der Nachhaltigkeit und Effizienz von Aktivitäten.

 

4. Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

  • Verpflichtung für Unternehmen Ab 2024 gilt die CSRD für kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern oder einem Umsatz über 40 Millionen Euro. Ab 2025 wird die Berichtspflicht auch auf nicht-börsennotierte Unternehmen ausgeweitet.
  • Energieverbrauchsgrenze Es gibt keine spezifischen Grenzwerte für Strom und Gas, aber Unternehmen müssen umfassend über ihren Energieverbrauch und die CO₂-Emissionen berichten.

5. Klimaschutzgesetz (KSG)

  • Verpflichtung für Unternehmen Unternehmen in energieintensiven Sektoren, wie Industrie und Verkehr, müssen zur Emissionsreduktion und Erreichung der Klimaziele beitragen.
  • Energieverbrauchsgrenze Es gibt keine exakten Verbrauchsgrenzen, doch das Gesetz fordert Transparenz über den Energieverbrauch (Strom und Gas) und Maßnahmen zur CO₂-Reduktion.

 

6. Gebäudeenergiegesetz (GEG)

  • Verpflichtung für Unternehmen Das GEG gilt für Unternehmen, die Neubauten oder Sanierungen durchführen und verpflichtet zur Einhaltung hoher Energieeffizienzstandards für Gebäude.
  • Energieverbrauchsgrenze Keine allgemeine Verbrauchsgrenze für Strom und Gas, aber strenge Vorgaben für den energetischen Bedarf und die Effizienz von Gebäuden.

 

7. Supply Chain Act (Lieferkettengesetz)

  • Verpflichtung für Unternehmen Unternehmen mit über 3.000 Mitarbeitern (ab 2024 ab 1.000 Mitarbeitern) müssen Menschenrechts- und Umweltstandards in der gesamten Lieferkette sicherstellen.
  • Energieverbrauchsgrenze Es gibt keine direkten Grenzwerte für Energieverbrauch, aber das Gesetz legt Wert auf die nachhaltige Gestaltung der Lieferkette und beinhaltet Umwelt- und Ressourcenschonungsziele.

 

Diese gesetzlichen Vorgaben unterstützen Unternehmen dabei, ihren Energieverbrauch nachhaltig zu senken, effizienter zu wirtschaften und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Energiemanagement und Nachhaltigkeit werden damit zu zentralen Elementen für Unternehmen, die ihren ökologischen Fußabdruck reduzieren und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit steigern möchten.

Welche Unternehmen sind vom EnEfG betroffen?

Das Gesetz richtet sich an Unternehmen mit einem hohen jährlichen Energieverbrauch

 

  • Energieverbrauch über 7,5 GWh pro Jahr Unternehmen, die in den letzten drei Jahren durchschnittlich mehr als 7,5 Gigawattstunden (GWh) Energie verbraucht haben, müssen ein Energiemanagementsystem (EMS) nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem (UMS) nach EMAS einrichten und betreiben.
  • Energieverbrauch über 2,5 GWh pro Jahr Unternehmen mit einem durchschnittlichen Energieverbrauch von über 2,5 GWh jährlich sind verpflichtet, Umsetzungspläne für wirtschaftliche Energieeinsparmaßnahmen zu entwickeln und zu veröffentlichen.

Anforderungen an EMS und UMS

Unternehmen mit einem Energieverbrauch über 7,5 GWh pro Jahr müssen ein Energiemanagementsystem (EMS) oder Umweltmanagementsystem (UMS) einrichten und betreiben. Diese Systeme dienen dazu, den Energieverbrauch systematisch zu überwachen, Einsparpotenziale zu identifizieren und konkrete Maßnahmen zur Verbesserung umzusetzen.

 

  • Fristen für die Einrichtung Unternehmen, die ab dem 18. November 2023 diese Verbrauchsgrenze erreichen, haben eine Frist von 20 Monaten zur Implementierung.
  • Überprüfung und Zertifizierung Ein EMS muss nach DIN EN ISO 50001 zertifiziert sein, ein UMS nach EMAS. Diese Systeme erfordern regelmäßige Überprüfungen und Rezertifizierungen, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen aktuell und wirksam bleiben.

Umsetzungspläne für Energiesparmaßnahmen


Unternehmen, die mehr als 2,5 GWh Energie pro Jahr verbrauchen, müssen Umsetzungspläne für identifizierte Einsparmaßnahmen erstellen und veröffentlichen. Die Maßnahmen müssen wirtschaftlich tragfähig sein und sollen helfen, den Energieverbrauch nachhaltig zu senken.

 

  • Überprüfung durch unabhängige Dritte Die Umsetzungspläne müssen durch externe Prüfer (z. B. zertifizierte Umweltgutachter oder Energieauditoren) auf Vollständigkeit und Richtigkeit kontrolliert werden.
  • Drei-Jahres-Frist Die Pläne sind spätestens drei Jahre nach Durchführung eines Energieaudits, einer EMS-Zertifizierung oder einer UMS-Registrierung zu veröffentlichen.

Sanktionen bei Nichteinhaltung

Das EnEfG sieht empfindliche Bußgelder für Unternehmen vor, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Die Höhe der Strafen richtet sich nach der Art des Verstoßes:

 

  • Bis zu 100.000 Euro für das Versäumnis, ein EMS oder UMS rechtzeitig einzurichten.
  • Bis zu 50.000 Euro für die Nicht-Erstellung, unvollständige Erstellung oder verspätete Veröffentlichung der Umsetzungspläne.

Vorteile des EnEfG für Unternehmen

Obwohl das EnEfG gesetzliche Verpflichtungen mit sich bringt, bietet es Unternehmen auch zahlreiche Vorteile. Durch die Implementierung eines Energiemanagementsystems können Betriebe

 

  • Energiekosten senken Effizientere Nutzung von Energie führt zu erheblichen Kosteneinsparungen.
  • Umweltschutz leisten Durch reduzierte CO₂-Emissionen tragen Unternehmen aktiv zum Klimaschutz bei.
  • Image stärken Nachhaltigkeit wird zunehmend zu einem wichtigen Kriterium für Kunden und Investoren.

Förderung und Unterstützung für Unternehmen

Um die Umsetzung der Anforderungen zu erleichtern, stehen Unternehmen eine Vielzahl an Förderprogrammen zur Verfügung. Dazu zählen Zuschüsse für Energieaudits, Investitionen in energieeffiziente Technologien und die Einrichtung von Energiemanagementsystemen. Unternehmen können sich an das BAFA wenden, um Informationen und finanzielle Unterstützung für die Umsetzung zu erhalten.

Fazit Das EnEfG als Chance für nachhaltiges Wirtschaften

Das Energieeffizienzgesetz verpflichtet Unternehmen zu Maßnahmen, die langfristig sowohl die Umwelt als auch die Betriebskosten schonen. Unternehmen, die frühzeitig auf ein strukturiertes Energiemanagement setzen, sichern sich einen Wettbewerbsvorteil und positionieren sich als zukunftsfähige, nachhaltige Unternehmen.

 

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