Die Stromsteuer ist eine bundesgesetzlich geregelte Verbrauchssteuer auf den Stromverbrauch in Deutschland, die auf EU-Richtlinien basiert.
Seit der Einführung der ökologischen Steuerreform im Jahr 1999 wird sie erhoben und beträgt seit 2003 unverändert 2,05 Cent pro Kilowattstunde.
Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft gibt es jedoch spezielle Entlastungen, die im Stromsteuergesetz (StromStG) festgelegt sind.
Diese Regelungen ermöglichen es betroffenen Unternehmen, ihre Stromkosten zu reduzieren und somit ihre Wirtschaftlichkeit zu steigern.
Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe können Steuern sparen in Form von Steuerermäßigungen nach § 9b des StromStG sowie dem Spitzenausgleich nach §10 des StromStG
Mit dem Spitzenausgleich können energieintensive Unternehmen für das Antragsjahr 2023 bis zu 90 Prozent der Stromsteuer zurückerhalten.
Für 2024 ist das Aus des Spitzenausgleich geplant
Die Vergünstigungen für Unternehmen des produzierenden Gewerbes sollen für die Zeit
ab 2024 reformiert werden.
Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft können ihre Wettbewerbsfähigkeit durch Stromsteuerermäßigungen stärken. Diese Entlastungen gelten zwar für viele Industriestromtarife, die Bedingungen sind dafür jedoch an strenge Vorgaben gebunden.
Eine der wichtigsten Voraussetzungen ist die Implementierung eines zertifizierten Energiemanagementsystems.
In diesem Bereich unterstützen wir Sie gerne, um sicherzustellen, dass Sie alle Anforderungen erfüllen und von den verfügbaren Steuervorteilen profitieren können. Unsere Expertise hilft Ihnen, Ihre Energiekosten zu optimieren und die Effizienz Ihres Unternehmens zu steigern.
Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) legt fest, dass Unternehmen, die zur Durchführung eines Energieaudits verpflichtet sind, unter bestimmten Bedingungen von steuerlichen Erleichterungen profitieren können. Nach § 8 EDL-G sind große Unternehmen, die mehr als 250 Mitarbeiter oder einen Jahresumsatz von über 50 Millionen Euro erzielen, verpflichtet, alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen.
Diese regelmäßigen Energieaudits helfen Unternehmen nicht nur dabei, ihre Energieeffizienz zu steigern, sondern ermöglichen auch die Identifikation von Einsparpotenzialen. Durch die Inanspruchnahme der steuerlichen Vorteile können Unternehmen ihre Betriebskosten weiter senken und ihre Wettbewerbsfähigkeit erhöhen.
Laut der Deutschen Energie-Agentur (dena) kann durch die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen in einem Energieaudit von bis zu 30 % des Energieverbrauchs erzielt werden. Diese signifikanten Ergebnisse führen nicht nur zu niedrigeren Energiekosten, sondern stärken auch die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens.
Durch die Identifikation von Energieeffizienzpotenzialen und die Implementierung gezielter Maßnahmen tragen Energieaudits entscheidend dazu bei, Ressourcen nachhaltig zu nutzen und die Kostenstruktur zu optimieren. Investieren Sie in ein Energieaudit und profitieren Sie von den finanziellen Vorteilen und der verbesserten Marktstellung.
Abschreibungsmöglichkeiten Investitionen in Energiespeicher und energieeffiziente Technologien können im Rahmen der gewöhnlichen Abschreibung abgesetzt werden. Die AfA (Absetzung für Abnutzung) beträgt in der Regel zwischen 5 und 20 Jahren, abhängig von der Art der Investition.
Sonderabschreibungen Gemäß § 7g des Einkommensteuergesetzes (EStG) können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Sonderabschreibungen in Höhe von 20 % auf neue, bewegliche Wirtschaftsgüter (z.B. energieeffiziente Anlagen) in den ersten fünf Jahren der Nutzung geltend machen.
Vorteil für Unternehmen Laut einer Studie des Deutschen Instituts für Normung (DIN)können Unternehmen, die in energieeffiziente Technologien investieren, ihre Energiekosten um bis zu 40 % senken. Dies hat nicht nur einen positiven Einfluss auf die Rentabilität, sondern stärkt auch die Wettbewerbsfähigkeit im Markt.
Energiesteuervergünstigungen Energieverbraucher in der Industrie
Gesetzliche Grundlage Nach § 2 Abs. 3 des Energiesteuergesetzes (EnStG) können Unternehmen, die Erdgas für industrielle Zwecke nutzen, von einer Steuerentlastung profitieren. Dies gilt insbesondere für Unternehmen, die nachweisen, dass sie ein zertifiziertes Energiemanagement betreiben.
Betrag Der allgemeine Steuersatz für das Erdgas beträgt derzeit 0,55 Cent pro Kilowattstunde.
Die genaue Höhe der Steuerentlastung kann je nach Verwendungszweck und Verbrauch variieren. Unternehmen, die für den industriellen Einsatz von Erdgas qualifiziert sind, können eine Erstattung der gezahlten Energiesteuer beantragen.
Beispiele für Berechtigungen
Unternehmen, die in den letzten Jahren in energieeffiziente Technologien investiert haben, konnten laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) durch den Nachweis eines zertifizierten Energiemanagementsystems signifikante Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen.
Wirtschaftliche Einsparungen
Nach Angaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können Unternehmen durch die Implementierung von Energieeffizienzmaßnahmen im Gasbereich, die häufig im Rahmen von Energieaudits empfohlen werden, erhebliche Einsparungen bei den Energiekosten erzielen.
Eine Analyse von 2.000 Energieaudits ergab, dass die empfohlenen Maßnahmen durchschnittlich Einsparungen von etwa 22% bei den Energiekosten bewirken können.
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